Startseite      SIZ      News      Download      Fotogalerie      BZ-Leiter Login
 
 
  Sie sind hier: Startseite > Zivilschutz Themen A - Z > Brandfälle > Vorbeugender Brandschutz  
 
 
 


Follow us on Social Media:



Kooperationspartner des NÖZSV:

Vorbeugender Brandschutz

Jeder Einzelne sollte versuchen, durch einen richtigen und ausreichenden vorbeugenden Brandschutz das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Um dieses Ziel zu erreichen, sind ausreichende Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz notwendig.

Der vorbeugende Brandschutz umfasst

  • Persönliche Vorkehrungen zur Brandverhütung

  • Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

  • Sicherung der Fluchtwege und Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden
  • Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz

Baulicher Brandschutz

Ziel des baulichen Brandschutzes ist es, Personen und Sachen in Bauwerken vor Brandeinwirkung zu schützen. Dazu ist es notwendig, einen Brand über einen bestimmten Zeitraum innerhalb eines Gebäudeteiles zu begrenzen und das Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bauwerksteile während dieser Zeit zu verhindern.

Die wesentlichen Grundlagen für den baulichen Brandschutz sind:

  • Rechtliche Anforderungen
    - festgelegt vor allem in den Bautechnikgesetzen bzw. -verordnungen der einzelnen Bundesländer,
    - fallweise auch Regelungen in Bundesgesetzen und Verordnungen (z.B. Arbeitsstättenverordnung) sowie auch in EU Richtlinien

  • Technische Anforderungen
    - ÖNORMEN,
    - Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz (TRVB), etc.

Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:

  • Abstände schaffen und einhalten
  • Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandabschottungen
  • Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
  • Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
  • brandsichere Brennstofflager
  • ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
  • Blitzschutz

Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.

Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.

Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen

Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen werden eingesetzt, um auch bei hoher Brandgefährdung das Brandrisiko klein zu halten. Der Einbau ortsfester Brandschutzeinrichtungen kann von der Behörde aufgetragen werden oder auch im eigenen Interesse erfolgen.

Ortsfeste Brandschutzeinrichtungen sind:

  • Brandmeldeeinrichtungen

  • Automatische Löschanlagen

  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

  • Einrichtungen zur automatischen Brandabschnittsbildung

  • Anlagen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Zündung

  • Einrichtungen zur Sicherung der Flucht und Unterstützung des Feuerwehreinsatzes

Weitere Informationsmöglichkeiten bei Landesstelle für Brandverhütung NÖ www.brandverhuetung-noe.at

Rauchmelder für den Heimbereich

Rauchmelder (Homemelder) sind speziell für den Haushalts- und Wohnbereich entwickelte Brandfrüherkennungsgeräte. Die Geräte können einzeln aber auch vernetzt im ganzen Haus betrieben werden und lösen bei Brandentstehung (Schwellbrand, Rauch) ein akustisches Signal aus. Dadurch ist eine gute hausinterne Überwachung von Gängen, Stiegenhäuser, Schlafräumen, Kinderzimmern, Seniorenräumen oder anderen nicht immer benützten Räumen möglich. Der Testknopf an jedem Gerät ermöglicht eine einfache Funktionsprüfung. Damit kann auch der Ladezustand der Batterien kontrolliert werden. Um eine möglichst hohe Betriebssicherheit zu erreichen, sollten grundsätzlich nur geprüfte und zugelassene Homemelder verwendet werden 
Rauchmelder ersetzen aber kein zugelassenes Brandmeldesystem. Eine Alarmweiterleitung zu einer öffentlichen Empfangsanlage ist nicht erlaubt.

 
 
 
© 1961 - 2023, Niederösterreichischer Zivilschutzverband ↑ Seitenanfang ↑
 

Template Daniel Fuhrmannek. Das CMS System Websitebaker ist unter der GNU General Public License veröffentlicht. Autor Ryan Djurovich.