Gefahren an der Brandstelle
Brände und Löschmaßnahmen können die Sicherheitsstandards in und an Gebäuden stark herabsetzen. Es muss daher im Brandbereich immer mit dem Auftreten von zusätzlichen, oft auch unerwarteten Gefahren gerechnet werden.
Die häufigsten Gefährdungen auf Brandstellen sind:
Einsturzgefahr
Durch Brand- und Hitzeeinwirkung wird das statische Verhalten von Baustoffen verändert, in der Folge kommt es häufig zum Einsturz von Decken, Wänden und anderen Bauteilen.
Hauptursachen, die zum Einsturz von Decken, Wänden und anderen Bauteilen führen:
- Die Verminderung der Festigkeit von Metallteilen bei Erwärmung (Säulen, Trägerkonstruktionen), so hat Stahl z.B. bei 500 °C nur mehr 60% seiner Festigkeit
- Die Ausdehnung der Baustoffe durch Erwärmung (Betonfertigteile rutschen aus den Auflagern, Giebelwände stürzen nach außen)
- Die Verminderung des Querschnittes durch Abbrand bei Holzbauteilen nach längerer Brandeinwirkung (Dachstuhl, Dübelbaum- und Tramdecken)
- Das Reißen von Betonkonstruktionen bei rascher Abkühlung nach langer Hitzeeinwirkung
- Das Überlasten der Decken durch das aufgebrachte Löschwasser (ca. 10 - 20 % des Löschwassers verdampfen, der Rest ist "Wasserschaden" und ergibt eine zusätzliche Deckenbelastung)
Explosionsgefahr
Explosionen können bei der schlagartigen Verbrennung von Gasen, Dämpfen und Stäuben auftreten. Zerstörungen durch die Druckwelle und eine schnelle Brandausbreitung sind die Folgen. Explosionsgefahr besteht immer beim Vorhandensein von brennbarem Gas-, Dampf- und Staub-Luftgemischen. Zündursachen können bereits elektrische Funken von Lichtschaltern oder Klingeln, aber auch Schlagfunken von Werkzeugen sein. Auch das Aufwirbeln von Staub birgt an der Brandstelle Explosionsgefahr.
Gefahr durch Stichflammen
Stichflammen sind lange, spitze, sehr heiße Flammen in ausgeprägter Richtung, die bei explosionsartiger Verbrennung von Gas- und Dampf-Luftgemischen auftreten.
Sie sind häufig die Ursache von Schwelbränden, bei denen sich durch Sauerstoffmangel, größere Mengen von brennbaren Gasen und Dämpfen ansammeln, die bei plötzlicher Luftzufuhr (z.B. durch das Öffnen einer Tür) in Richtung der einströmenden Luft explosionsartig verbrennen.
Stichflammen sind bei Bränden in Gebäuden immer zu befürchten!
Vorsichtsmaßnahmen, die bei der Brandbekämpfung immer zu treffen sind:
- Immer gebückte Haltung einnehmen, Stichflammen bilden sich nicht am Boden sondern in Körperhöhe
- Türen zum Brandraum immer langsam öffnen (plötzliche Luftzufuhr vermeiden)
- Hinter dem Türblatt oder der angrenzenden Mauer Deckung nehmen
Gefahr durch Druckgasbehälter
Bersten Druckgefäße mit brennbarem Inhalt (Gasflaschen, Spraydosen), so kommt es zur Stichflammenbildung oder gar zu einer Explosion, die zu einer sehr raschen Brandausbreitung führt.
Besondere Gefahr besteht beim Bersten von Flüssiggasbehältern. Das freiwerdende Flüssiggas verdampft, die explosionsartige Verbrennung des so entstandenen Dampfluftgemisches kann einen Feuerball zur Folge haben. Bei Flüssiggasbehältern, die mit der bloßen Hand nicht mehr längere Zeit berührt werden können, besteht höchste Explosionsgefahr.
Gefahr durch Brandgase
Bei jeder Verbrennung entstehen neben Wärme und Licht auch Brandgase. Die wesentlichsten Bestandteile von Brandgasen sind Kohlendioxid, Kohlenmonoxid, Schwefeldioxid, (bei Kunststoffbränden u.a. auch Chlor und Ammoniak) sowie Wasserdampf und Ruß als Schwebstoff.
Brandgase sind giftig, reizen die Augen und Atmungsorgane und behindern die Sicht. Bei Vorgehen in verqualmte Brandräume ist daher immer umluftunabhängiger Atemschutz (schwerer Atemschutz) erforderlich.
Die Fluchthaube ist eine Schutzmöglichkeit zum Verlassen des brennenden Gebäudes über verqualmte Gänge und Stiegen. Die in die Haube eingearbeitete Sichtscheibe schützt Gesicht und Augen gegen Hitze und kurzzeitige Flammeneinwirkung und gegen augenreizenden Brandrauch. Der Filter reinigt die Atemluft von Schweb- und Schadstoffen und hat eine wirksame Einsatzzeit von ca. 15 Minuten. Diese Zeit ist für die Flucht aus Gebäuden im Normalfall ausreichend. Fluchthauben sind nur für die Einmalbenützung vorgesehen.
Brandausbreitungsgefahr
Bei jedem Flammbrand besteht grundsätzlich die Gefahr der Brandausbreitung. Sie ist umso größer:
- je mehr brennbarer Stoff vorhanden ist und je gleichmäßiger dieser verteilt ist
- je leichter die vorhandenen Stoffe brennen
- je mehr Sauerstoff (Luft) zum Brandherd gelangt.
Die Brandausbreitung wird in bestimmte Richtungen begünstigt:
- Nach oben, durch die Thermik der heißen Brandgase (Kaminwirkung)
- In Windrichtung, durch Flammen, Funken und Flugfeuer (Sekundärbrände sind daher auch über größere Entfernungen möglich)
- Seitlich durch normale Verglasung aufgrund des Durchtritts der Wärmestrahlung
- Über Brandbrücken, das sind brennbare oder offene Verbindungen zwischen Brandabschnitten (z.B. Übergänge, Stiegen, nicht geschottete Installationskanäle oder Fördereinrichtungen)
- Durch Brandüberschlag in das oberhalb des Brandraumes gelegene Geschoss über offene Fenster
Gefahren der Brandausbreitung durch bauliche Mängel:
- Unzureichende oder fehlende Brandabschnittsbildung (z.B. fehlende Schotte in Installationskanälen)
- Funktionslose Brandschutzabschlüsse (z.B. festgekeilte Brandschutztüren)
- Nicht vorhandene oder offen fixierte Brandschutzklappen
- Mangelhafter Brandwiderstand gegen Funkenflug und Flugfeuer durch weiche Dachdeckung
- Gefahr durch elektrischen Strom
Elektrische Schutzmaßnahmen gegen zu hohe Berührungsspannung wie Isolierungen, Schutzschaltungen, Erdungen etc. können durch Brandeinwirkung zerstört und damit unwirksam werden. Alle im Bereich der Brandstelle vorhandenen Metallteile können unter Spannung stehen, also nicht nur elektrische Leitungen und Geräte, sondern auch Metallkonstruktionen, Gas- oder Wasserleitungsrohre, Dachrinnen und Drahtzäune.
Achtung: Auf Brandstellen ist immer die Gefahr von hoher Berührungsspannung gegeben! |
Besondere Gefahren gehen von Stromleitungen aus, die den Boden berühren. Eine zu große Annäherung kann zur sogenannten "Schrittspannung" führen, die einen Stromfluss durch den Körper zur Folge hat.
Abhilfe
Kleine Schritte oder am Boden aufgelegtes isolierendes Material wie z.B. Bretter, Holzroste oder Gummimatten.
Abschaltmaßnahmen bei Bränden
Grundsätzlich soll so wenig wie möglich abgeschaltet werden, um die Beleuchtung, den Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Sicherheitsaufzügen sicherzustellen. Es ist daher zweckmäßig, nur die unmittelbar vom Brand betroffenen Anlagenteile spannungsfrei zu machen.
Löschen von Bränden im Bereich elektrischer Anlagen
Wenn auch die für Brände in elektrischen Anlagen geeigneten Löschmittel weitgehend gefahrlos sind, so ist doch stets zu versuchen, elektrische Hochspannungsanlagen durch das zuständige Fachpersonal vor dem Löschen spannungsfrei schalten zu lassen.
Wasser-, Schaum- und Pulverlöscher mit Glutbrandpulver dürfen bei Bränden in elektrischen Anlagen nicht verwendet werden! |
Können elektrische Anlagen nicht spannungsfrei geschaltet werden, so ist beim Löschen mit geeigneten Feuerlöschern ein bestimmter Mindestabstand einzuhalten.
Mindestabstände bei Verwendung eines Feuerlöschers (Flammbrandpulver/Kohlendioxid) zu spannungsführenden Teilen:
- bis 1000 Volt = 1 Meter
- von 1000 - 110.000 Volt = 3 Meter