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Gefahren durch brennbare Gase und Flüssigkeiten

Durch Störungen und Undichtheiten bei Gasanlagen kann es zu Explosionen kommen, die Gebäude zum Einsturz bringen. Um solchen Ereignissen vorzubeugen ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Einrichtung unumgänglich.

Brennbare Gase

Anlagen für die Verwendung brennbarer Gase dürfen nur von Fachleuten errichtet und in Betrieb genommen werden. Die ordnungsgemäße Fertigstellung und Freigabe zur Benützung ist schriftlich zu dokumentieren. Reparaturen an solchen Anlagen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden. Der Betrieb von gasbefeuerten Geräten, wie Gasherde, Durchlauferhitzer, Heizstrahler usw. ist nur zulässig, wenn diese durch ein Prüfzeichen (z.B. ÖVGW) als Qualitätsprodukte ausgewiesen sind.

Bei Gasgeruch im Haus besteht Explosionsgefahr!

Falsches Verhalten kann zur Katastrophe führen!

  • Betroffene Räume gut lüften
  • Gasanspeisung schließen (beim Gaszähler oder beim Hauptventil der Hausanspeisung)
  • Keine Elektroschalter betätigen, keine Taschenlampe einschalten
  • Elektrische Geräte im bestehenden Schaltzustand belassen
  • Feuerwehr und Gasversorgungsunternehmen sofort benachrichtigen
  • Nicht in diesen Räumen telefonieren (auch kein Handy benützen)
  • Stromversorgung durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen abschalten lassen
  • Alle Flammen sofort löschen (Zündflamme bei Durchlauferhitzer usw.), kein offenes Feuer oder Licht verwenden
  • Undichtheiten an Geräten oder Leitungen vom Fachmann beheben lassen
  • Keine Klingelanlage betätigen
  • Stromversorgung erst nach Freigabe wieder herstellen lassen
  • Nachbarn verständigen (nur klopfen oder rufen, keinesfalls klingeln).
  • Betroffenes Gebäude und Umgebung verlassen
  • Erst nach Freigabe durch das Gasversorgungsunternehmen oder durch die Feuerwehr das Gebäude wieder betreten

Erdgas

Erdgas ist ein brennbares, farb- und geruchloses Gas. Es ist leichter als Luft und verflüchtigt sich daher nach oben. Um ausströmendes Erdgas durch Geruch wahrnehmen zu können, wird ein Geruchsstoff beigemengt (Odorierung). Der Transport von Erdgas kann in Druckgasflaschen erfolgen, wird aber hauptsächlich in Rohrleitungen durchgeführt. Zur Absperrung der Gaszufuhr sind vor dem Hauseintritt oder im Gebäudekeller Absperrorgane eingebaut.
1 m³ Erdgas kann bis zu 20 m³ explosionsfähiges Gas-Luftgemisch bilden.

Flüssiggas

Flüssiggas ist schwerer als Luft, sinkt daher zu Boden und fließt in tiefergelegene Räume ab. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Kellerräumen, aber auch nicht auf Gängen und Stiegenhäusern, in Hauseingängen und Hausdurchfahrten abgestellt werden. Flüssiggas dehnt sich bei Erwärmung stark aus, ab einer Temperatur von 70°C muss mit dem Bersten von Versandbehältern gerechnet werden. Diese sind deshalb vor Erwärmung zu schützen, dürfen keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt, und auch nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufgestellt werden (Abstand von Wärmequellen mindestens 1,5 m).
1 kg Flüssiggas kann bis zu 25 m³ explosionsfähiges Gas Luftgemisch bilden.

Brennbare Flüssigkeiten

Lagerung

Da die Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten zu Explosionen führen können, ist die Lagerung dieser Stoffe gesetzlich geregelt. Die zulässigen Lagermengen richten sich nach der Art und dem Ort der Lagerung. Kleingebinde oder Großbehälter, Lagerung in Gebäuden oder im Freien) und vor allem nach dem Flammpunkt der zu lagernden brennbaren Flüssigkeiten.

Heizöl darf nur in dafür geeigneten Behältern (verschließbare Kannen, Kanister, Fässer, Tanks) und nur an dafür zugelassenen Plätzen, in Auffangtassen oder Auffangwannen gelagert werden. Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten innerhalb der Wohnung ist nur in begrenzten Mengen und nur in gut durchlüfteten Räumen ohne Feuerstätte zulässig.

Wichtige Hinweise zur Handhabung

Grundsätzlich ist bei der Arbeit mit brennbaren Flüssigkeiten das Rauchen und Hantieren mit offenem Feuer und Licht wegen Brand und Explosionsgefahr zu unterlassen!
Brennbare Flüssigkeiten der Gefahrenklasse I (z.B. Spiritus, Lösungsmittel) und der Gefahrenklasse II (z.B. Petroleum, Waschbenzin, Terpentinöl) sind nur in Kleinstmengen bereitzustellen und dürfen nicht in offenen Gefäßen gelagert werden. Fleckputzmittel sind fast immer leicht entzündbare brennbare Flüssigkeiten.

Das Zünden oder Aktivieren von Feststoffbränden durch Aufschütten von brennbaren Flüssigkeiten ist lebensgefährlich! Es können Stichflammen oder Explosionen auftreten.

Entleerte Behälter von brennbaren Flüssigkeiten können immer noch brennbare Dämpfe, meist sogar in einem zündfähigen Gemisch mit Luft, enthalten. Achtung Explosionsgefahr!

Müssen an solchen Behältern Schweißarbeiten durchgeführt werden, dann ist die Reparaturstelle ganz nach oben zu drehen und der Behälter bis unmittelbar unter die Schweißstelle mit Wasser zu füllen. Große Behälter (Tanks, Kessel) müssen für Schweißarbeiten mit Inertgas gefüllt werden. Mit dem Schweißen darf erst begonnen werden, wenn bei der Messung mit einem Explosimeter keine Explosionsgefahr auszumachen ist.

Auch viele im Haushalt verwendete Reinigungsmittel sind brennbar, Flaschenkennzeichnung beachten!

 
 
 
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