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Erweiterte Löschhilfe

Die erweiterte Löschhilfe umfasst alle organisierten Löschmaßnahmen, die vor dem Eintreffen der Feuerwehr, nach einem vorbereiteten Organisationsschema, von dafür geschulten Hausgemeinschaften oder Betriebsangehörigen mit dafür bereitgestellten Löschgeräten durchgeführt werden können. Die meistverwendeten Mittel der erweiterten Löschhilfe sind: C-Wandhydranten und Fahrbare Feuerlöscher.

C-Wandhydranten

Ein C-Wandhydrant besteht aus einem mindestens 20 m langen C-Faltschlauch (52 mm lichter Durchmesser), der über ein Absperrventil an eine dafür geeignete Steigleitung angekuppelt und auf einer Schlauchhaspel aufgerollt ist. Am anderen Ende des Schlauches ist ein absperrbares C-Strahlrohr angeschlossen. Der Schlauch muss zur Brandbekämpfung in der ganzen Länge von der Schlauchhaspel abgespult werden. Zum Löschen mit dem C-Wandhydranten sind zumindest zwei dafür ausgebildete Personen nötig.

Schaum-Wandhydranten

C-Wandhydranten können auch als Schaumhydranten mit Schaummittel in einem Kanister, Schaummittelzumischer und Luftschaumrohr ausgerüstet werden. Sie dienen zur Brandbekämpfung von brennbaren Stoffen der Brandklasse B. Voraussetzung ist ausreichender Druck in der Wasserleitung.

Fahrbare Feuerlöscher

Fahrbare Löschgeräte mit den jeweils geeigneten Löschmitteln werden in der erweiterten Löschhilfe vor allem dann eingesetzt, wenn Wandhydranten nicht installiert werden können oder Wasser als Löschmittel unzulässig ist.

  • Fahrbare Pulverlöschgeräte P 50 mit 50 kg Flammbrandpulver
  • Fahrbare Schaumlöschgeräte S 50 mit 50 Liter (meist AFFF-) Schaummittellösung
  • Fahrbare Kombilöschgeräte z.B. KBL 50/40 mit 50 kg Flammbrandpulver und 40 Liter Schaummittellösung mit filmbildendem Schaummittel (AFFF)
  • Fahrbare Kohlendioxidlöschgeräte K 30 oder K60 mit 30 kg oder 60 kg CO2 -Füllung

Bereithaltung von Feuerlöschgeräten

Eine erfolgreiche Brandbekämpfung ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Die bereitgehaltenen Löschmittel müssen zur Bekämpfung der vorhandenen brennbaren Stoffe geeignet sein.
  • Größe und Anzahl der bereitgestellten Feuerlöscher müssen auf den zu schützenden Bereich abgestimmt sein.
  • Die Standorte der Feuerlöschgeräte müssen gekennzeichnet sein.
  • Alle Feuerlöscher sind stets zugänglich und einsatzbereit zu halten.

Kennzeichnung der Standorte

Die Standorte von Löschgeräten und Wandhydranten sind mit Hinweisschildern nach der Kennzeichnungsverordnung (KennV) dauerhaft und gut sichtbar zu kennzeichnen.

Instandhaltung von Feuerlöschgeräten

Die Einsatzbereitschaft der Löschgeräte ist regelmäßig zu kontrollieren, festgestellte Mängel sind sofort zu beheben.

Tragbare und fahrbare Feuerlöscher sind alle 2 Jahre von dazu befugten Personen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Die Überprüfung und ordnungsgemäße Instandhaltung wird am Gerät durch eine gelbe Überprüfungsplakette mit Datum der durchgeführten und Fälligkeit der nächsten Überprüfung dokumentiert.

 
 
 
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