Startseite      SIZ      News      Download      Fotogalerie      BZ-Leiter Login
 
 
  Sie sind hier: Startseite > Zivilschutz Themen A - Z > Brandfälle > Abwehrender Brandschutz  
 
 
 


Follow us on Social Media:



Kooperationspartner des NÖZSV:

Abwehrender Brandschutz

Für eine erfolgreiche Brandbekämpfung müssen die notwendigen Maßnahmen gekonnt und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Um richtig handeln zu können, müssen diese Maßnahmen erlernt und wiederholt geübt werden.

Brandschutzkette

Brand entdecken     ⇒ Brandmeldeanlage, persönliche Wahrnehmung
Brand melden     ⇒ Druckknopfmelder, Telefon
Retten, wenn notwendig     ⇒ Personen aus der Gefahrenzone bringen
Brand mit Mitteln der Ersten Löschhilfe bekämpfen     ⇒ Z.B. Einsatz von tragbaren Feuerlöschern
Brand mit Mitteln der Erweiterten Löschhilfe bekämpfen     ⇒ Organisierter Einsatz von Löschgeräten
Feuerwehr einweisen     ⇒ Lotsen am Anfahrtsweg aufstellen, Information über Brandverlauf geben
Brand lokalisieren     ⇒ Brandausbreitung durch Feuerwehreinsatz begrenzen
Brand bekämpfen     ⇒ Feuerwehreinsatz bis zum Erlöschen des Brandes
Brandwache stellen     ⇒ Brandstätte kontrollieren, Glutnester bekämpfen

Fällt auch nur eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die Brandbekämpfung wesentlich erschwert oder wird überhaupt erst verspätet eingeleitet, was meist zum Totalschaden am betroffenen Gebäude oder ganzer Betriebsanlagen führt.

1. Alarmieren - 2. Retten - 3. Löschen

 1.) Alamieren

Die Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einer Alarmmeldung immer folgendes bekannt:

Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Adresse, Anfahrt)

Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)

Wie viele eingeschlossene Personen

Hinweise auf besondere Umstände, z.B. Krankenhaus, Pflegeheim, Schule, Hochhaus

Wer spricht? (Name des Anrufers)

  • Sprechen Sie langsam und deutlich!
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts!
  • Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

2.) Retten (helfen, flüchten) 

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!

  • Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
  • Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
  • Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen sondern in Decken oder Kleidungsstücke einhüllen und den Brand durch Abklatschen und/oder Wälzen am Boden löschen.

Wenn Sie flüchten können

Die Feuerwehr einweisen und besondere Umstände (z.B. eingeschlossene Personen, gelagerte Druckgasflaschen) bekannt geben

  • Fenster im Brandraum schließen
  • Türen hinter sich schließen
  • Keine Aufzüge benützen
  • Andere Mitbewohner benachrichtigen
  • Fenster von Fluchtwegen (Stiegen, Gänge) zur Brandrauchentlüftung öffnen
  • Geordnet und überlegt das Haus verlassen. Panik vermeiden!
  • Vollzähligkeit überprüfen
  • Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen der Feuerwehr abwarten

Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind

In dieser Situation erreichen Sie durch Einhalten nebenstehender Grundregeln die größtmögliche Sicherheit

  1. Entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd
  2. Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
  3. Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit nassen Tüchern oder Kleidungsstücken abdichten
  4. Erst jetzt, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen
  5. Machen Sie auf sich aufmerksam:
  • telefonisch Hilfe holen, Handy benützen, auch Telefonleitungen sind noch einige Zeit nach Brandausbruch funktionsfähig
  • oder beim (offenen) Fenster rufen und winken

Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen; daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase.

3.) Löschen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der Ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.

Regeln für die Brandbekämpfung

  • Immer Deckung nehmen! 
  • Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten! 
  • Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen! 
  • Achten, dass der Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird! 
  • In stark verqualmte Räume darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgedrungen werden!
  • Türen und Fenster des vom Brand betroffenen Raumes so lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmittel vorgenommen werden kann.
  • Beim Vorgehen in den Brandraum, die Fenster im Stiegenhaus und gegebenenfalls in den vor dem Brandraum liegenden Räumen öffnen, damit die aus dem Brandraum strömenden Rauchgase ungehindert ins Freie abziehen können und das Stiegenhaus nicht verqualmt wird.
  • Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer) öffnen. 
  • Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
  • In gebückter Stellung oder am Boden kriechend so nahe an den Brand heranarbeiten, dass dieser mit dem Löschstrahl sicher getroffen werden kann.
  • Beginn der Löscharbeit an der Stelle mit der größten Brandausbreitungsgefahr.
  • Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und Rauch richten!
  • Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende Gegenstand gesehen werden kann.
  • Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen, damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden Gegenstände wieder sichtbar werden.

Verhinderung der Brandausbreitung

Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen.

  • Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus dem Brandraum entfernen.
  • Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die Türen zum Stiegenhaus.
  • Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren.
  • Wichtig: Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht belüften!
  • Klima- und Lüftungsanlagen abstellen, Brandschutzklappen schließen.
  • Alle Druckgasbehälter wie Sauerstoff und Kohlendioxidflaschen sofort ins Freie bringen (Azetylen und Flüssiggasflaschen allerdings nur, wenn sie nicht zu heiß sind und noch mit bloßen Händen berührt werden können).
  • Umgebung beobachten: Bei Funkenflug und Flugfeuer in gefährdeten Objekten sämtliche Öffnungen (Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen. Bei Gefährdung durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdete Bereiche nass halten.

Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes

Den Anordnungen der Einsatzkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Besondere Umstände wie vermisste Personen, bedrohte Wertgegenstände, vom Brand verursachte mögliche Gefährdungen durch Druckgasflaschen, brennbare Flüssigkeiten oder Chemikalien sofort der Feuerwehr bekannt geben.

  • Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen
  • Einfahrten und Eingänge öffnen
  • Rettungs- und Angriffswege frei machen
  • Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten
  • Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über:
    • Lage und Größe des Brandherdes
    • Eventuell vermisste Personen
    • Eventuell noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte Menschen)
    • Besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien)
    • Bedrohte Tiere, besondere Sachwerte
  • Feuerwehr einweisen:
    • Steigleitungseinspeisungen
    • Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten)
    • eventuell sonstige Wasserentnahmestellen.
  • Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen; Selbstschutzhelfer haben vor allem wichtige Orts- und Personenkenntnisse.

 Maßnahmen nach dem Brand

  • Vom Brand betroffene Räume nicht betreten

  • Alle Wahrnehmungen über den Brandverlauf dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben auch dem Vorgesetzten oder Brandschutzbeauftragten bekannt geben

  • Benützte Handfeuerlöscher erst nach Instandsetzung und Wiederbefüllung an ihren Standort zurückbringen

 
 
 
© 1961 - 2023, Niederösterreichischer Zivilschutzverband ↑ Seitenanfang ↑
 

Template Daniel Fuhrmannek. Das CMS System Websitebaker ist unter der GNU General Public License veröffentlicht. Autor Ryan Djurovich.