Schutzräume des Typs Grundschutz Schutzräume des Typs Grundschutz (GSR) sind allseitig geschlossene, gasdicht verschließbare Räume mit einem Fassungsvermögen von bis zu 50 Schutzplätzen. Diese Schutzräume können bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden als "Innenbauten" oder als "Außenbauten" ausgeführt werden. Für den Einbau von Schutzräumen des Typs Grundschutz in Neubauten sind die "Technischen Richtlinien für Grundschutz in Neubauten" anzuwenden. Für den Einbau von Schutzräumen des Typs Grundschutz in bestehende Bauten sind die 'Technischen Richtlinien für Grundschutz in bestehenden Gebäuden" anzuwenden. Schutzräume mit einem höheren Schutzumfang sind nach den "Technischen Richtlinien für Luftstoß-Schutzbauten" zu errichten. Für die Einrichtung von Grundschutzräumen in Neubauten gelten die nachstehenden Bestimmungen sowie die
Für die Wartung von Grundschutzräumen in Neubauten gelten die Bestimmungen der 'Technischen Richtlinien für die Wartung von Schutzräumen". Sofern in diesen Technischen Richtlinien keine Hinweise auf Detailfragen enthalten sind, sind die entsprechenden ÖNORMEN heranzuziehen. Abweichungen von den nachstehenden "Technischen Richtlinien für Grundschutz in Neubauten" erfordern einen gesonderten Nachweis. Hierfür ist durch Prüfbericht einer auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1992, BGBl.NR. 468, einschlägig akkreditierten Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis nachzuweisen, dass der Schutzumfang des Grundschutzes auch trotz der Abweichung in allen Punkten erreicht wird. Gebäudeteile, die die Anforderungen dieser Technischen Richtlinie nicht erfüllen, die jedoch zumindest einen Schutzfaktor von 0,025 (= 1/40) (siehe Anhang) aufweisen, eine trümmersichere Decke haben und abschließbar sind, können als geschützte Bereiche für die vorübergehende Unterbringung von Gepäckstücken, Haustieren u.dgl., welche nicht in den Schutzraum mitgenommen werden können, verwendet werden. Insofern im folgenden von Schutzräumen die Rede ist, sind damit Grundschutzräume gemeint. Die nach diesen Richtlinien errichteten Schutzräume bieten Schutz gegen
Die Schutzräume sollen einen Daueraufenthalt bis zu zwei Wochen ohne Versorgung von außen gestatten. Bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen ist die Benutzung
eines Grundschutzraumes oder einer Teilschutzbelüftungsanlage
aus einigen Gründen (Art der Filteranlage, Zeitfaktor und die Tatsache, dass bei vielen
solchen Unfällen frei werdende Gase schwerer als Luft sind) nicht anzuraten. Richtige Lage des Schutzraumes Im Keller, möglichst an der tiefsten Stelle, weil er hier optimal gegen Strahlung geschützt ist. Und er sollte seitlich verschoben gegenüber dem Kellerabgang bzw. dem Garagentor angeordnet sein: Damit ist nach dem Abwinkelungsprinzip ein Höchstmaß an Strahlen-, Trümmer- und Brandschutz gegeben. Dicke der Wände Die Wanddicke hängt von der Lage der Schutzraum(Keller)decke über Terrain ab:
Die Wände für Schutzraum und Sandfilter müssen ein Maximum an Stabilität besitzen. Sie müssen aus Stahlbeton sein; gemauerte Wände sind nicht zulässig. Die Umfassungswände des Schutzraumes müssen mit einem äußeren und einem inneren Bewehrungsnetz aus mindestens 8 mm Betonrippenstahl (Maschenweite maximal 30 cm) versehen sein. Die Bewehrungsnetze müssen gegeneinander sowohl in horizontaler, wie auch in vertikaler Richtung um den halben Netzabstand verschoben sein. Ausführung der Wände des Schutzraums Die Wände können sowohl
Achtung! Auf jeden Fall 8 mm Baustahl-Stäbe in 30 cm Abstand waagrecht und lotrecht innen und außen einbringen.
Wie muss die Decke über dem Schutzraum ausgebildet sein ?
Wie dick muss die Schutzraumdecke sein ?
Wenn der Schutzraum im Garten angeordnet ist Ist über dem Schutzraum eine Durchfahrt, Terrasse oder Gartenfläche geplant, so
muss mit Erdreich aufgeschüttet werden. Die trümmersichere Decke muss sowohl Schutzraum, als
auch Vorraum, Filter- und Türbereich überspannen. Zusätzlichen Strahlenschutz erreicht
man, wenn die Decke über dem Erdgeschoss als Massivdecke ausgeführt ist.
Die Anzahl der Schutzraumplätze ist von der Anzahl der Wohnräume abhängig.
Schulen, Heime, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Bürogebäude und Betriebsstätten werden gesondert geregelt. Genaue Bestimmungen dazu sind in den "Österreichischen Technischen Richtlinien" enthalten. (Zu beziehen im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und bei der Österreichischen Staatsdruckerei, 1037 Wien, Rennweg 12a und im Buchhandel) Sie könne diese Technischen Richtlinien auch von der Homepage des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten http://www.bmwa.gv.at herunterladen.
Sinnvolle Nutzung Für ein angenehmes Wohnen benötigen Sie auch einige praktische Nebenräume z. B. Waschküche, Vorratskeller, Wirtschaftsraum, Bastelraum, Kellerstüberl, Archivraum, Fotolabor, Fitness-Raum oder einen Raum, in dem die Jugend musizieren kann, ohne auf die Lautstärke achten zu müssen. Sie sollten einen dieser praktischen Nebenräume so bauen, dass er Ihnen im Notfall auch Schutz bieten kann. Damit der praktisch genutzte Nebenraum im Bedarfsfall als Schutzraum verwendet werden kann, muss er neben der richtigen baulichen Ausführung auch über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen: Ein Teil dieser technischen Ausstattung ist die Schutzraumtüre. Welche Eigenschaften muss die Schutzraumtüre haben?
Die Schutzraumtüre muss geprüft sein auf: Die Schutzraumtüre muss nach außen aufgehen und von innen ausgehoben werden können. Wichtig ist auch, dass sie nach dem Ausheben zur Seite geschoben werden kann. Wichtiger Hinweis! Achtung: Nur ÖNORM-geprüfte Türen verwenden!
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| Was müssen Sie tun, um baulich keine Fehler zu machen | |
| Die Schutzraumwände, die Schutzraumdecke und die Wände des Filterkastens müssen in entsprechender Stärke, Betongüte und Bewehrung ausgeführt werden. | |
| Die Rohrdurchführungen für: Natürliche Zuluft, gefilterte Zuluft, Kombinationsrohr für natürliche Abluft und Überdruckventil, Kabel- und Antennendurchführung müssen eingebaut werden. | |
| Die Schutzraumtüre ist einzubauen (Türzarge und Türblatt). | |
Nachträglich können Sie einbauen: |
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* BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT: http://www.bmwa.gv.at
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: http://www.noe.gv.at/
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