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Schutzräume des Typs Grundschutz

Allgemeines

Schutzräume des Typs Grundschutz (GSR) sind allseitig geschlossene, gasdicht verschließbare Räume mit einem Fassungsvermögen von bis zu 50 Schutzplätzen. Diese Schutzräume können bei Neubauten und bei bestehenden Gebäuden als "Innenbauten" oder als "Außenbauten" ausgeführt werden.

Für den Einbau von Schutzräumen des Typs Grundschutz in Neubauten sind die "Technischen Richtlinien für Grundschutz in Neubauten" anzuwenden. Für den Einbau von Schutzräumen des Typs Grundschutz in bestehende Bauten sind die 'Technischen Richtlinien für Grundschutz in bestehenden Gebäuden" anzuwenden. Schutzräume mit einem höheren Schutzumfang sind nach den "Technischen Richtlinien für Luftstoß-Schutzbauten" zu errichten.

Für die Einrichtung von Grundschutzräumen in Neubauten gelten die nachstehenden Bestimmungen sowie die

  • einschlägigen ÖNORMEN,
  • Technischen Richtlinien für Filtersand,
  • bis zur Herausgabe der entsprechenden ÖNormen, einzelne Kapitel der Technischen Richtlinien für Abschlüsse von Schutzraumbauten (z.B. für Durchdringungen).

Für die Wartung von Grundschutzräumen in Neubauten gelten die Bestimmungen der 'Technischen Richtlinien für die Wartung von Schutzräumen". Sofern in diesen Technischen Richtlinien keine Hinweise auf Detailfragen enthalten sind, sind die entsprechenden ÖNORMEN heranzuziehen.

Abweichungen von den nachstehenden "Technischen Richtlinien für Grundschutz in Neubauten" erfordern einen gesonderten Nachweis. Hierfür ist durch Prüfbericht einer auf Grund des Gesetzes vom 4. August 1992, BGBl.NR. 468, einschlägig akkreditierten Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle oder eines Ziviltechnikers mit einschlägiger Befugnis nachzuweisen, dass der Schutzumfang des Grundschutzes auch trotz der Abweichung in allen Punkten erreicht wird.

Gebäudeteile, die die Anforderungen dieser Technischen Richtlinie nicht erfüllen, die jedoch zumindest einen Schutzfaktor von 0,025 (= 1/40) (siehe Anhang) aufweisen, eine trümmersichere Decke haben und abschließbar sind, können als geschützte Bereiche für die vorübergehende Unterbringung von Gepäckstücken, Haustieren u.dgl., welche nicht in den Schutzraum mitgenommen werden können, verwendet werden.

Insofern im folgenden von Schutzräumen die Rede ist, sind damit Grundschutzräume gemeint.

Schutzumfang

Die nach diesen Richtlinien errichteten Schutzräume bieten Schutz gegen

  • Wirkung chemischer und biologischer Schadstoffe,
  • Einwirkungen der bei Unfällen oder Explosionen auftretenden nuklearen Rückstandsstrahlung; es wird ein Schutzfaktor kleiner als 1/250 (= 0,004) erreicht,
  • Einsturz- und Trümmerwirkung von Gebäuden (Erdbeben, Nachbeben),
  • Brandeinwirkung und Wirkungen brandstiftender Mittel,
  • Wirkung von Explosionen aller Art, wenn der Schutzraum außerhalb des unmittelbaren Wirkungsbereiches liegt (Splitter- und Trümmerschutz).

Die Schutzräume sollen einen Daueraufenthalt bis zu zwei Wochen ohne Versorgung von außen gestatten.

Schutzraumproblematik

Bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen ist die Benutzung eines Grundschutzraumes oder einer Teilschutzbelüftungsanlage aus einigen Gründen (Art der Filteranlage, Zeitfaktor und die Tatsache, dass bei vielen solchen Unfällen frei werdende Gase schwerer als Luft sind) nicht anzuraten.
Weitere Information unter Chemieunfall - was tun?

Richtige Lage des Schutzraumes

Im Keller, möglichst an der tiefsten Stelle, weil er hier optimal gegen Strahlung geschützt ist. Und er sollte seitlich verschoben gegenüber dem Kellerabgang bzw. dem Garagentor angeordnet sein: Damit ist nach dem Abwinkelungsprinzip ein Höchstmaß an Strahlen-, Trümmer- und Brandschutz gegeben.

Dicke der Wände

Die Wanddicke hängt von der Lage der Schutzraum(Keller)decke über Terrain ab:

  • Kellerdecken-Oberkante in Höhe des Terrains erfordert
    30 cm Wanddicke
  • Kellerdecken-Oberkante über Terrain ("ungeschützter Kellerbereich") erfordert
    60 cm Wanddicke
  • Erdanschüttung bis zur Kellerdeckenoberkante, mindestens 1,20 m breit, erfordert
    30 cm Wanddicke

Die Wände für Schutzraum und Sandfilter müssen ein Maximum an Stabilität besitzen. Sie müssen aus Stahlbeton sein; gemauerte Wände sind nicht zulässig.

Die Umfassungswände des Schutzraumes müssen mit einem äußeren und einem inneren Bewehrungsnetz aus mindestens 8 mm Betonrippenstahl (Maschenweite maximal 30 cm) versehen sein. Die Bewehrungsnetze müssen gegeneinander sowohl in horizontaler, wie auch in vertikaler Richtung um den halben Netzabstand verschoben sein.

Ausführung der Wände des Schutzraums

Die Wände können sowohl

  • aus Ortbeton (Festigkeitsklasse: mindestens B 225)
  • als auch aus baupolizeilich zugelassen Schalungssteinen (Betonform-Steine deren Hohlraum mit Beton ausgegossen wird) errichtet werden.

Achtung! Auf jeden Fall 8 mm Baustahl-Stäbe in 30 cm Abstand waagrecht und lotrecht innen und außen einbringen.

sr-decke.gif (6358 Byte)Ausführung der Schutzraumdecke

Wie muss die Decke über dem Schutzraum ausgebildet sein ?

  • Als eine mindestes 25 cm dicke Stahlbetonplatte
  • Eisenbewehrung laut Angabe des Bauführers
  • plus 5 cm nicht brennbare Dämmschicht

Wie dick muss die Schutzraumdecke sein ?

  • Das ist abhängig von den darüberliegenden Geschossdecken

Wenn der Schutzraum im Garten angeordnet ist

Ist über dem Schutzraum eine Durchfahrt, Terrasse oder Gartenfläche geplant, so muss mit Erdreich aufgeschüttet werden. Die trümmersichere Decke muss sowohl Schutzraum, als auch Vorraum, Filter- und Türbereich überspannen. Zusätzlichen Strahlenschutz erreicht man, wenn die Decke über dem Erdgeschoss als Massivdecke ausgeführt ist.sr-decke1.GIF (24756 Byte)

Erdüberdeckung

Mindestdicke der Schutzraumdecke
einschließlich eines
Betonestrichs

0-30 cm 60 cm
40 cm 50 cm
60 cm 40 cm
80 cm 30 cm

Anzahl der Schutzplätze

Die Anzahl der Schutzraumplätze ist von der Anzahl der Wohnräume abhängig.
Folgende Mindestanzahl von Schutzplätzen ist erforderlich:

Bei Wohnhäusern mit 1 Aufenthaltsraum 2 Schutzplätze
2 Aufenthaltsräume 3 Schutzplätze
3 Aufenthaltsräume 3,5 Schutzplätze
4 Aufenthaltsräume 4 Schutzplätze
je weiteren Aufenthaltsraum zusätzlich 1 Schutzplatz

Schulen, Heime, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Bürogebäude und Betriebsstätten werden gesondert geregelt.

Genaue Bestimmungen dazu sind in den "Österreichischen Technischen Richtlinien" enthalten. (Zu beziehen im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und bei der Österreichischen Staatsdruckerei, 1037 Wien, Rennweg 12a und im Buchhandel)

Sie könne diese Technischen Richtlinien auch von der Homepage des Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten http://www.bmwa.gv.at  herunterladen.

Größe des Einzelschutzraumes

Einzelschutzräume
bis 15 Personen
Minimum lichte Raumhöhe 2,20 m
Minimum lichte Durchgangshöhe 2,00 m
Luftraum je Schutzplatz 3,00 m3
Für den Sandfilterkasten
(außerhalb des Schutzraumes)
1,50 m2

 

Richtige Berechnung für die Größe des Schutzraumes:

Für jeden Schutzplatz muss eine Bodenfläche von mindestens 1 m2 berechnet werden. Anzahl der Schutzplatz x 1 m2

Die Anzahl der Schutzraumplätze ist von der Anzahl der Wohnräume abhängig.

=?  m2

 

Zur Bedienung des handbetriebenen Lüfters + 1,50 m2
  Platz für Klosett + 1,00 m2
  Platz für Waschgelegenheit + 1,00 m2
  Vorraum (bzw. Gasschleuse) falls erforderlich + 1,50 m2

Die für die Belegung nutzbare Grundfläche eines Schutzraumes
darf 6 m2 nicht unterschreiten.

Sinnvolle Nutzung

Für ein angenehmes Wohnen benötigen Sie auch einige praktische Nebenräume z. B. Waschküche, Vorratskeller, Wirtschaftsraum, Bastelraum, Kellerstüberl, Archivraum, Fotolabor, Fitness-Raum oder einen Raum, in dem die Jugend musizieren kann, ohne auf die Lautstärke achten zu müssen.

Sie sollten einen dieser praktischen Nebenräume so bauen, dass er Ihnen im Notfall auch Schutz bieten kann.

Damit der praktisch genutzte Nebenraum im Bedarfsfall als Schutzraum verwendet werden kann, muss er neben der richtigen baulichen Ausführung auch über eine entsprechende technische Ausstattung verfügen: Ein Teil dieser technischen Ausstattung ist die Schutzraumtüre.

Welche Eigenschaften muss die Schutzraumtüre haben?

Die Schutzraumtüre muss geprüft sein auf:

Gasdichtheit Brandbeständigkeit Festigkeit (Mechanische Einwirkung z.B. Druck)

Die Schutzraumtüre muss geprüft sein auf:

Die Schutzraumtüre muss nach außen aufgehen und von innen ausgehoben werden können. Wichtig ist auch, dass sie nach dem Ausheben zur Seite geschoben werden kann.

Wichtiger Hinweis!
Aus Gründen der Gasdichtheit muss die Türe bereits bei der Rohbau-Errichtung mit der Stahlbetonwand einbetoniert werden.

Achtung: Nur ÖNORM-geprüfte Türen verwenden!

sr-luft.JPG (23005 Byte)Belüftung des Schutzraums

Der Schutzraum darf keine Fenster haben.

Der Schutzraum besitzt zwei wirksame Lüftungssysteme, und zwar

1. die Normalbelüftung 2. die Schutzbelüftung

Für den Alltag erfolgt die natürliche Lüftung einfach durch Zu- und Abluftrohre, die in die Schutzraumwände zweimal um 90o abgewinkelt einzubetonieren sind. Diese Rohre sind Stahlrohre mit je 200 mm Durchmesser. Das reicht völlig, besonders dann, wenn die Rohre diagonal im Raum angebracht werden. Damit ist für gute Querdurchlüftung gesorgt.

Diese Öffnungen müssen von innen gasdicht verschlossen werden können.
Die Schutz-Lüftung bezieht die Zuluft über den Sandfilter.
Dieser besteht aus dem Filterrost und 1,50 m³ geeigneten Filtersand. Der Sandfilter ist nach Vorschrift an den Schutzraum anzubauen. Das Zuluftrohr mit 100 mm Durchmesser führt die gefilterte Luft zum Schutzlüfter, der sowohl elektrisch wie händisch betrieben werden kann. Dieser Sandfilter bietet nur begrenzten Schutz gegen Giftstoffe. Wird ein umfangreicherer Schutz gegen Giftstoffe gewünscht muss ein geeigneter Aktivkohlefilter nachgeschaltet werden. Das Schutzsystem ist einfach, wirkungsvoll und sicher:
Die Außenluft wird über den Sandfilter durch den Schutzlüfter angesaugt, es entsteht ein Überdruck der verhindert dass Schadstoffe in den Raum gelangen, das Überdruckventil sorgt dafür, dass die Abluft geregelt ins Freie gelangen kann.

Technische Ausstattung und Wandanstrich des Schutzraumes

Die Innenflächen des Schutzraumes dürfen weder verputzt noch verkleidet werden. Putz, Holz- bzw. Plattenverkleidungen oder Fliesen könnten durch abplatzen im Ernstfall zu einer Gefährdung der Insassen führen. Wände und Decke dürfen nur mit hellen Kalkfarben gestrichen werden!
Gefahrbringende Leitungen, wie Gasleitungen, Dampf-, Heißwasser- und Druckleitungen dürfen auf keinen Fall durch den Schutzraum führen.

  • Abwasserleitungen, Abfallrohre oder Rohre der Warmwasser-Zentralheizung werden geduldet.
  • Elektrische Leitungen müssen in Feuchtraumausführung verlegt werden.
  • Besonders wichtig: Antenne und Stromleitung schaffen Kontakt zur Außenwelt und bringen Energie!

Der Schutzraum kann in Etappen ausgebaut werden

Was müssen Sie tun, um baulich keine Fehler zu machen
Die Schutzraumwände, die Schutzraumdecke und die Wände des Filterkastens müssen in entsprechender Stärke, Betongüte und Bewehrung ausgeführt werden.
Die Rohrdurchführungen für: Natürliche Zuluft, gefilterte Zuluft, Kombinationsrohr für natürliche Abluft und Überdruckventil, Kabel- und Antennendurchführung müssen eingebaut werden.
Die Schutzraumtüre ist einzubauen (Türzarge und Türblatt).

Nachträglich können Sie einbauen:

  • Abschlussklappen für natürliche Zu- und Abluft
  • Überdruckventil
  • Belüftungsgerät
  • Filterrost
  • Filtersand
 

* BUNDESMINISTERIUM für WIRTSCHAFT und ARBEIT:  http://www.bmwa.gv.at  

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung: http://www.noe.gv.at/


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