Im Lawinenschutz unterscheidet man zwischen permanentem und temporärem
Lawinenschutz.
1. Permanenter Lawinenschutz
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Unter permanentem
Lawinenschutz versteht man dauerhaft wirksame technische, forstliche und
raumplanerische Maßnahmen sowie die Information der interessierten und
betroffenen Bevölkerung über Schnee- und Lawinenkunde. |
Lawinenschutz seit
Besiedelung der Alpentäler |
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Technische Maßnahmen
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Die eigentlichen Anfänge technischer Maßnahmen
gegen Lawinen, also die Lawinenverbauung, gehen in die Zeit der Besiedlung
unserer Alpentäler zurück.
Seit 1884 besteht in Österreich der Forsttechnische Dienst für Wildbach-
und Lawinenverbauung, der die Aufgaben des permanenten Lawinenschutzes
wahrnimmt.
Nach der Örtlichkeit, an der eine Lawinenverbauung errichtet wird,
unterscheidet man zwischen Verbauungen im Anbruchgebiet (Stützverbauung
u. ev. ergänzende Verwehungsverbauung), in der Lawinenbahn und im
Lawinenauslauf (Ablenk- und Bremsverbauung). |
Die mit den Gefahren vertraute Gebirgsbevölkerung
wählte für ihre Anwesen anfangs sichere Standorte, doch führte das
starke Anwachsen der Bevölkerung in den letzten Jahrhunderten dazu, dass
in Tal- und Hanglagen weitere Siedlungen entstanden. Um die größere Bevölkerungszahl
ernähren zu können, waren eine Erhöhung des Viehstandes und eine
Erweiterung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen - insbesondere
durch Waldrodung in Höhenlagen, die Schaffung weitflächiger Alm und
Weidegebiete - eine Existenznotwendigkeit. Dadurch und durch die
Erweiterung des Siedlungsraumes gelangten immer mehr Gebäude in den
Gefahrenbereich von Lawinen. |
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Die Stützverbauung im
Anbruchgebiet hat die Aufgabe, das Anbrechen von Lawinen zu verhindern und
Schneerutsche - deren Entstehung nicht unterbunden werden kann - auf ein
unschädliches Maß zu beschränken |

Schneebrücken stützen die Schneedecke ab
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Windverhältnisse und Schneeverteilung als
entscheidende Faktoren für die Lawinenbildung können an bestimmten Orten
zumindest kleinflächig durch entsprechende Bauten beeinflusst werden.
Solche Verwehungsbauten sind vor allem Schneezäune, welche aus Holz,
Eisen oder anderen witterungsbeständigen Baustoffen errichtet werden. Sie
werden an windexponierten Stellen aufgestellt, um eine Verminderung der
Windgeschwindigkeit mit Verwirbelung zu bewirken. Dadurch wird auf der
windabgekehrten Seite dieser Zäune eine verstärkte Ablagerung von Schnee
erreicht, ehe dieser in das Lawinenanbruchgebiet eingeweht wird und dort
gefährliche Triebschneeablagerungen erzeugt. |

Schneezäune zwingen den Wind zur Ablagerung von Triebschnee außerhalb der Lawinenanbruchgebiete
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- Ablenk- und Bremsverbauten
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Gegen eine Lawine, die sich
im Entstehungsgebiet nicht verhindern lässt, können in ihrer Sturzbahn
oder in ihrem Auslaufbereich Ablenkbauwerke errichtet werden. Dies können
Ablenkdämme oder Spaltkeile zum Ableiten oder Teilen der Lawine sein. Um
eine Lawine über ein Gebäude hinwegzuleiten, wird ein "Ebenhöh"
errichtet; die Dachkonstruktion des Objektes ist auf Lawinenkräfte
zu
bemessen und zur Aufnahme der Schubkräfte in der verstärkten Rückwand
des Gebäudes zu verankern. In Berücksichtigung der Sogwirkung sind
Vordächer knapp zu halten oder besser zu vermeiden. Um eine Lawine über
einen Verkehrsweg zu leiten, wird dieser mit einer Lawinengalerie
überdacht. Überquert eine Straße einen Lawinentobel ausreichend hoch,
kann sie auch in einer lawinensicheren Rohrbrücke geführt werden. |

Rohrbrücke für Bschabler Landesstraße.
Großgröbertallawine
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Forstliche Maßnahmen
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Da ein stufig aufgebauter Wald bestmöglich in der Lage ist, in steilen Hanglagen das
Anbrechen von Schneebrettlawinen dauerhaft zu verhindern, ist seine Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung als erstrangige Aufgabe des Lawinenschutzes anzusprechen. In Österreich reicht die Zone forstlicher Maßnahmen in den nordalpinen Randlagen bis zur möglichen Waldgrenze in ca. 1700 m und im zentralalpinen Bereich bis etwa 2100 m Seehöhe.
Der von Stämmen, Ästen und Nadeln durchsetzte, ungleichmäßige Bestandesraum hebt das Windfeld und vermag zusammen mit dem abgestuften Kronendach die Schneeverfrachtung zu verhindern. Außerdem wird die Schneedecke stärker verfestigt und punktförmig abgestützt.
In Lawinenanbruchgebieten ist ein künstlich begründeter Bestand in den ersten Jahren bis Jahrzehnten nach der Aufforstung einer starken Gefährdung durch Schneedruck- und Lawinenwirkungen ausgesetzt, da es sich bei diesen Standorten naturgemäß um steile und meist sehr schneereiche Hanglagen handelt. |

In den eigentlichen Lawinenanbruchgebieten ist die Aufforstung zusätzlich durch eine Stützverbauung zu schützen, deren Lebensdauer auf die Wuchsgeschwindigkeit des Waldes abzustimmen ist. Diese Verbauung hat so lange zu wirken, bis der aufkommende Wald die Funktion der Stützwerke übernimmt (20-50 Jahre).
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Raumplanerische Maßnahmen
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Die starke Zunahme der Bevölkerung in vielen Tälern Österreichs und anderer Alpenländer und die verstärkte Bau- und Siedlungstätigkeit vergangener Jahrzehnte - oftmals vom ansteigenden Tourismus entsprechend gefördert - zeigte schon bald, dass
die Grenze des vor Naturgefahren - vor allem Wildbächen und Lawinen - sicheren Raumes erreicht oder schon überschritten wurden. Da Wildbach- und Lawinenverbauungen mit einem Zuschuss an öffentlichen Mitteln bis zu 90 % gefördert werden, war es somit naheliegend, dass man schon Ende der sechziger Jahre nach einem Weg suchte, das Vordringen neuer Siedlungen in Gefahrengebiete zu unterbinden.
Für die Abgrenzung von Gefahrenzonen wird ein Lawinenereignis mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von ca. 150 Jahren (d. h. eine entsprechend große Lawine) zugrunde gelegt, wobei aber auch häufiger abgehende Lawinen in bestimmten Fällen berücksichtigt werden. |
In Gefahrenzonen ist der Neubau unzulässig (rote Zone) oder nur unter Einhaltung bestimmter
Auflagen möglich (gelbe Zone) |
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2. Temporärer Lawinenschutz
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Temporärer Lawinenschutz umfasst jene Maßnahmen, die kurzfristig und abgestimmt auf Zeitpunkt, Ort und Ausmaß der Lawinengefahr eingesetzt werden. Sie haben dort die permanenten Lawinenschutzmaßnahmen zu ersetzen bzw. zu ergänzen, wo die finanziellen Mittel für baulichen (oder forstlichen) Schutz von Siedlungsraum und wichtigen Verkehrswegen nicht aufgebracht werden können, oder wo volkswirtschaftliche Überlegungen einen permanenten Schutz nicht sinnvoll erscheinen lassen.
Temporäre Lawinenschutzmaßnahmen sind:
- Warnung,
- Evakuierung,
- künstliche Lawinenauslösung und
- Sperre.
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Durch gewissenhafte Beurteilung der Situation und konsequente Anwendung temporärer Schutzmaßnahmen, kann damit ein Maß an Sicherheit erreicht werden, das nahe an die Wirksamkeit des permanenten Lawinenschutzes heranreicht. |
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Die Warnung kommt für Tourengebiete sowie bäuerliche und forstliche Arbeitsräume zum Tragen. Dort ist die Eigenverantwortung die Grundlage. Der Lawinenlagebericht gibt zur allgemeinen Warnung für Touren und Arbeiten im Hochgebirge eine Information über
mögliche Gefahrenstellen und Gefahrenstufen. Er erfordert zusätzlich selbstständige Beurteilung der Situation und des Geländes.
Im erschlossenen Skiraum dient die Lawinenwarnleuchte zur Warnung vor allgemeiner großer Lawinengefahr außerhalb der geöffneten Pisten und Routen.
Bei der Lawinenwarnleuchte ist deutlich sichtbar darauf hinzuweisen, dass bei eingeschaltetem Blinklicht allgemeine große Lawinengefahr abseits der geöffneten und markierten Skiabfahrten besteht. Die Lawinenwarnleuchte ist einzuschalten, große Lawinengefahr
= Stufe 4 der fünfteiligen europäischen Gefahrenskala besteht. Die Lawinenwarnleuchte ist auszuschalten, sobald die Gefahrenstufe unter 4 sinkt. |

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Eine Evakuierung wird notwendig, wenn eine Bedrohung für
einzelne Häuser, Weiler oder Ortsteile durch Lawinen auftritt. |
eine sehr einschneidende
Maßnahme |
- Künstliche Lawinenauslösung
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Durch die künstliche Lawinenauslösung kann der Zeitpunkt des Lawinenabganges festgelegt und damit eine Verkürzung der
Gefahrenzeit erreicht werden. |
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Sperrmaßnahmen sind überall dort erforderlich, wo Lawinengefahr für angebotene Verkehrsflächen auftritt (Straßen, Gemeindewege, Spazierwege, Pisten, Loipen, Rodelwege). Eine Sperre ist so
anzuzeigen, dass sie selbst bei ihrer Nichtbeachtung durch mehrere Fahrzeuge, Fußgänger oder Skiläufer für den nachfolgenden Benützer erkennbar bleibt. |

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