Wird ein Gebäude auf Stützen errichtet besteht bei ausreichender Vorwarnzeit die Möglichkeit, den überbauten Raum für untergeordnete Zwecke zu nutzen (z.B. Parkraumnutzung; keine Lagerungen). Auf die Zugänglichkeit des Gebäudes ist durch Stege, höher gelegene Notausgänge (große Fenster, Balkontüren) etc. zu achten. Sind vorgenannte Möglichkeiten aus anderweitig gegebenen Randbedingungen nicht anwendbar, sind weitergehende Vorkehrungen zu treffen. Im folgenden werden Hinweise, getrennt nach der Art des Wassereintritts, gegeben. Wege des Wassereintritts in ein Gebäude Das Eindringen von Wasser ins Gebäude führt im allgemeinen nicht zu einer Gefährdung seiner Standsicherheit, aber doch zu nachhaltigen Schäden am Gebäude (z.B. Türen, Fenster, Haustechnik, Putz, Tapeten, Bodenbeläge) und an der Inneneinrichtung. Erstes Ziel gebäudebezogener Schutzmaßnahmen sollte daher sein, das eindringen von Wasser in das Gebäude zu verhindern oder zumindest zu begrenzen, solange noch eine ausreichende Gebäudestandsicherheit gegeben ist.
Wassereintritt durch Grundwasser In der Nähe von Gewässern kann es bei gut wasserdurchlässigen Bodenarten (z.B. Sande, Kiese) im Hochwasserfall zu einem kurzfristigen Ansteigen des Grundwasserspiegels kommen. Gewässernah kann vereinfacht angenommen werden: Hochwasserstand = Grundwasserstand. Außergewöhnliche Witterungseinflüsse können auch zu Grundwasserhochständen unabhängig von Gewässerüberflutungen führen. Bei einem Anstieg über die Gründungssohle entstehen auf Grund des Wasserdruckes eine Beanspruchung der Bauwerkssohle und -wände. Bei drückendem Grundwasser sind daher Dichtungsmaßnahmen nach folgenden Anforderungen vorzusehen:
Als Grundtypen der Bauwerksabdichtung unterscheidet man die "Schwarze Wanne" und die "Weiße Wanne".
Kanalisationswasser (Rückstau) Bei Hochwasser oder Unwetter steigt der Wasserspiegel im Kanalnetz oft an, weil die Kanäle durch Überlastung wegen großer Regenmengen oder den hohen Wasserstand des Vorfluters zurückgestaut werden. Dieser Anstieg des Wasserspiegels im Kanalnetz setzt sich durch die Abflussleitungen und Hausanschlüsse gegebenenfalls bis ins Gebäudeinnere fort. Liegen keine Sicherungseinrichtungen vor, steigt der Wasserspiegel im Leitungsnetz des betreffenden Gebäudes bis zur Höhe des Wasserspiegels im Kanalnetz (Rückstauebene) an. Dies kann zu Wasseraustritten aus den Abflüssen der Sanitäranlagen o.ä. führen. In Überschwemmungsgebieten ist der Hochwasserstand für einen eventuellen Rückstau in die Kanalisation entscheidend. Zur Sicherung sind in jedem gefährdeten Haus entsprechende Rückstausicherungen (Rückstauklappen) bzw. Abwasserhebeanlagen vorzusehen und regelmäßig zu warten. Vor allem im kommunalen Bereich kann es auch zweckmäßig sein, zur Verhinderung des Wasserüberlaufes aus dem Kanalnetz Absperreinrichtungen (Schieber) oder Überlaufsicherungen in Form von Druckdeckeln oder Stahlzylindern vorzusehen. Diesbezügliche Informationen können von den zuständigen Dienststellen eingeholt werden. In Überschwemmungsgebieten, sonstigen gefährdeten Bereichen und Restrisikogebieten kann auf zweierlei Weise Vorsorge gegen das Eindringen von Oberflächenwasser vorgesorgt werden.
Maßnahmen im Außenbereich Zur Verhinderung des Wasserzutrittes zu einem Gebäude ist dieses in der Regel durch ein umlaufendes Hochwasserschutzbauwerk zu sichern. Hierzu können stationäre, teilmobile bzw. mobile Hochwasserschutzwände eingesetzt werden. Ein wirksamer Hochwasserschutz kann nur dann gewährleistet werden, wenn keine Unterströmung und kein Rückstau aus dem Kanal stattfindet. Zu den klassischen stationären Maßnahmen zählen Erdwälle oder Mauern. Gegebenenfalls genügen kleine Dämme aus Sandsäcken (Vorhaltung). Unter (teil)mobilen Systemen versteht man Dammbalken- oder Dammtafelsysteme in Kombination mit ortsfesten Halterungskonstruktionen (z. B. eingelassene Fundamente, Stützen, Führungsschienen). Abdichtungs- und Schutzmaßnahmen unmittelbar am Gebäude Derartige Maßnahmen sind im allgemeinen einfacher und kostengünstiger zu realisieren als Maßnahmen im Außenbereich. Voraussetzung ist die ausreichende Standsicherheit, Wasserbeständigkeit und Wasserdichtheit (keine Durchsickerung) der Außenwände. Diese Abdichtung kann mittels Sperrputz (z.B. Zementputz), Steinzeugfliesen oder Kunststoffmaterialien erfolgen. Auf die wasserdichte Fugenausbildung ist zu achten. Die zum Verschluss der Gebäudeöffnungen verwendbaren Techniken unterscheiden sich sowohl durch die beherrschbaren Wasserdrücke als auch die erforderlichen Installationen und zu lagernden Materialien.
Bei der Wahl der anzuwendenden Abdichtungs- und Schutzmaßnahme am Gebäude spielt daher nicht nur der abzuwehrende Hochwasserstand sondern auch der Aufwand zur vorbereitenden Installation, Lagerung von Bauelementen und der Handhabung im Einsatzfall eine bedeutende Rolle. Neben der Vorwarnzeit im Katastrophenfall sollte auch der erforderliche Arbeitseinsatz sowie die Verfügbarkeit von Hilfskräften in Betracht gezogen werden. Weiters muss Beachtung finden, dass der Einbau von Schutzvorrichtungen auch bei Abwesenheit der Bewohner eines Hauses erforderlich sein kann. Für diese Zeiten ist mit organisatorischen Maßnahmen Vorsorge zu treffen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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