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Hochwasser - Hochwassereinwirkungen |
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Maßgebliche
Hochwassereinwirkungen auf ein Gebäude
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Für die Gebäudestandsicherheit sind Auftrieb, Wasserdruck,
Strömungsdruck, Erosion und Feinteilausspülung maßgeblich.
Steigt das Grundwasser über das Niveau der Gründungssohle, entstehen
Auftriebskräfte und Wasserdruck. Die Größe der Auftriebskraft hängt von dem durch das
Gebäude verdrängten Wasservolumen und somit von der Höhe des Wasserstandes ab. Die
Auftriebskraft nimmt mit dem verdrängten Wasservolumen zu. Wird die Auftriebskraft
größer als die Summe aller Gebäudelasten, schwimmt das Gebäude auf. Im
Extremfall kann das Gebäude einstürzen.
Darüber hinaus entstehen zusätzliche Beanspruchungen aus dem Wasserdruck
auf die Gründungssohle und die Seitenwände. Diese können im ungünstigsten Fall
einbrechen.
Das fließende Wasser übt zusätzlich einen Strömungsdruck aus, der
insbesondere kleinere Objekte mit sich reißen kann. Werden in Hochwasserabflussgebieten
die für die jeweiligen Boden- und Geländeverhältnisse zulässigen Grenzwerte der
Fließgeschwindigkeit und Schleppspannung überschritten, kommt es zu Bodenerosionen, die
zu einer Unterspülung der Fundamente und damit zu einer Gebäudezerstörung führen
können. Der Austrag von Bodenteilchen aus dem Bodengefüge kann zu Hohlräumen im
Baugrund führen und Gebäudeschäden infolge von Setzungen verursachen.
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Maßnahmen gegen:
Wasserdruck,
Strömungsdruck |
Die Bauwerkswände und Sohlen sind auf den zu
erwartenden Wasserdruck nach statischem Erfordernis zu dimensionieren. Dies bedingt im
Regelfall die Ausführung in Stahlbeton. |
Auftrieb |
Die erforderliche Auftriebssicherung
kann durch eine ausreichende Dimensionierung der Gebäudelasten, eine Flutung des
Gebäudes oder Sondermaßnahmen erzielt werden. |
Ausreichende Gebäudelasten |
Hierbei gilt als
Bemessungserfordernis, dass die Summe aller Gebäudelasten mindestens 10 % größer als
die Auftriebskraft sein muss. Die Gründungssohle ist am Wandanschluss zu verankern, um
ein Aufschwimmen zu verhindern. |
Flutung 
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Durch eine Flutung wird im
Gebäudeinneren ein Gegendruck aufgebaut, der die von außen auf das Gebäude wirkenden
Drücke deutlich vermindert. Die Auftriebskraft nimmt entsprechend der Verminderung des
verdrängten Wasservolumens ab. Die erforderliche Flutungshöhe in Abhängigkeit vom
Außenwasserstand sollte durch Markierungen angezeigt werden. Die Flutung sollte durch
gezielte Flutungseinrichtungen erfolgen. Diese sind Günstigerweise an der
strömungsabgewandten Seite anzuordnen. Weiters ist auf eine Abwehr von Treibzeug,
Geschiebe und Schlamm Rücksicht zu nehmen.
Eine Flutung durch sauberes Wasser kann Folgeschäden verringern.
Hierfür ist eine entsprechend der Vorwarnzeit dimensionierte Wasserzuleitung vorzusehen
(Hydrantanschluss, Tank etc.).
Grundsätzlich sollte für den Flutungsfall aus jedem Raum eine
geeignete Fluchtmöglichkeit (zum Beispiel Ausstieg, Treppe) gegeben sein. |
Ist die Festigkeit des Mauerwerks nicht ausreichend oder die Summe aller Gebäudelasten
zu gering (Abbildung links), muss ein Gegendruck durch Flutung (Abbildung rechts) erzeugt
werden.
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- Hochwasser
- Summe aller Gebäudelasten
- Reduzierung des Auftriebs und des resultierenden Wasserdrucks
- Flutung
- resultierender Wasserdruck auf die Außenwand
- resultierender Sohlewasserdruck
- Auftriebskraft
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Sondermaßnahmen |
Besondere
Sicherungsmaßnahmen sind dann für ein Gebäude erforderlich, wenn keine ausreichende
Auftriebssicherheit durch das Eigengewicht vorhanden ist und von der Flutung abgesehen
werden soll. Sie sind in der Regel aufwendig und daher auf Sonderfälle beschränkt: |
| Beschwerung |
mit Schwergewichtsbeton (dicke
Sohlplatte) |
| Erdüberdeckung |
unterirdischer Gebäudeteile oder Lagerbehälter |
| Rückverankerung |
des Gebäudes oder der Sohle im
Baugrund durch ausreichend bemessene Anker oder Pfähle |
| Wasserhaltung |
Voraussetzung für die Wirksamkeit
einer Wasserhaltung bei Hochwasser ist, dass die durch Grundwasserzustrom und
Oberflächenwasser anfallende Wassermenge kleiner ist als die abpumpbare Wassermenge.
Weiters muss der Betrieb der Pumpen auch im Katastrophenfall sichergestellt sein. In
diesem Zusammenhang kann einer Notstromversorgung große Bedeutung zukommen.
Maßnahmen zur Wasserhaltung bei Hochwasser sind mit der
zuständigen Wasserrechtsbehörde abzustimmen. |

Erosion,
Unterspülung |
| Während des Ablaufes von Hochwasserereignissen können erhebliche
Uferanrisse auftreten. Durch die Wahl entsprechend bemessener Fundamenttiefen,
beziehungsweise der Sicherung des Fundamentes durch Spundwände, oder Wasserbausteine,
eventuell in Verbindung mit Vliesen, besteht die Möglichkeit, eine Unterspülung von
Anlagen und Gebäuden zu vermeiden. |

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Die Fundamentunterkante muss
mindestens l m unter die zu erwartende Erosionsbasis geführt werden. |
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Falsche Bauausführung kann zu Erosion und somit zur
Unterspülung der Fundamente Führen. Durch Ausschwemmen von Bodenteilchen kann es zu
Hohlräumen im Baugrund kommen, die Gebäudeschäden infolge von Setzungen verursachen. |

   
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