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Chemieunfall - Schutzraumproblematik |
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Schutzraumproblematik bei
einem Chemieunfall
Ein Schutzraum ist ein baulich besonders ausgebildeter Kellerraum, dessen Wände und
Decken aus Stahlbeton errichtet wurden. Mit Hilfe eines Lüfters und eines Sandfilters
kann von außen Luft angesaugt, gereinigt und in den Schutzraum, der mit einer besonders
massiven Türe abgeschlossen ist, eingeblasen werden. Aufgrund dieser massiven Bauweise
und des vorhandenen Lüfters bietet ein solcher Raum guten Schutz bei einer großräumigen
Verstrahlung, sowie vor Splitter- und Trümmerflug. Er ist so ausgelegt, dass er dem
Einsturz des darüber befindlichen Hauses Stand halten muss. Aufgrund seiner Bauweise ist
er auch als Schutz vor Explosionen bestens geeignet.
Die Benützung eines Schutzraumes ist bei Unfällen in
Chemiewerken aber aus zwei Gründen dennoch nicht zu empfehlen:
Problem Sandfilter
Der Sandfilter des Schutzraumes kann zwar viele chemische Schadstoffe, insbesondere
chemische Stäube, ausfiltern, es gibt jedoch keine 100-prozentige Gewähr dafür, dass
alle bei einem solchen Unfall freiwerdenden chemischen Gase und Verbindungen
zurückgehalten werden können. Mit der Inbetriebnahme des Luftfilters, wie sie generell
bei einem Schutzraumaufenthalt empfohlen wird, würde dann genau die gegenteilige Wirkung
erreicht werden. Der Schutzraum wäre innerhalb weniger Minuten mit chemisch
verunreinigter Luft gefüllt. Um diese Situation zu vermeiden, dürfte der Luftfilter in
solchen Fällen - aber nur in solchen Fällen - nicht eingeschaltet werden.
Doch selbst unter der Annahme, dass durch Ausfilterung der Schadstoffe oder durch
Nichtinbetriebnahme des Filters die Luft im Schutzraum chemisch unbelastet bleibt, ist
noch eine zweite Gefährdungsmöglichkeit zu beachten.
- Problem Schwergase
Die Tatsache, dass viele bei solchen Unfällen frei werdenden Gase schwerer als Luft sind
(Schwergase) könnte für die Benützer von Schutzräumen zur gefährlichen Falle werden.
Solche Gase haben die Eigenschaft, nicht nach oben aufzusteigen und sich durch Vermischung
mit der Atmosphäre zu verdünnen, sondern am Boden fließend auszubreiten und in alle
tiefer gelegenen Räume abzugleiten. Dieser Fließeffekt schwerer Nebelgase wird oft bei
Musikveranstaltungen mit absolut ungefährlichen Mitteln aus dramaturgischen Gründen
eingesetzt und ist vermutlich jedermann bekannt. Im Falle freigesetzter, toxischer
Schwergase würde dies aber bedeuten, dass sich die vor dem Schutzraum befindlichen
Kellerräume mit diesen Gasen auffüllen und sich diese mangels erforderlicher
Luftzirkulation auch nur sehr langsam verflüchtigen werden. Auch unter der Annahme, dass
im Schutzraum saubere Luftverhältnisse vorhanden sind, würde der Schutzraumbenützer
beim Öffnen der Schutzraumtüre in den sehr konzentrierten Gassee eintauchen und
unweigerlich zu Schaden kommen.
In Anbetracht dieser beiden Umstände und im Hinblick darauf, dass eine sofortige 100-prozentig sichere Stoffanalyse nicht möglich
ist, kann daher die Benützung eines Schutzraumes bei
Unfällen mit gefährlichen Stoffen generell nicht empfohlen werden. Die
Empfehlung kann daher nur lauten, möglichst dichte, möglichst hochgelegene und
möglichst gefahrenabgewandte Räume aufzusuchen.
Auch die bei einem Kernkraftwerksunfall sehr effektiven Strahlenschutzfilteranlagen
(richtige Bezeichnung Teilschutzbelüftungsanlagen)
können - aus den gleichen Gründen wie die Filteranlagen von Schutzräumen - bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen nicht empfohlen
werden und dürfen daher nicht in Betrieb genommen werden.
Wie bereits erwähnt, ist aber eine externe Luftversorgung auch besonders dichter
Aufenthaltsräume wegen der relativ kurzen Belastungsdauer nicht erforderlich.
   
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