Insgesamt stehen in Österreich ca. 2 Millionen Schutzraumplätze zur Verfügung, der Großteil davon in Privathäusern. Rund 158.000 Plätze befinden sich in Bundesbauten (Schulen und Dienststellen des Bundes), die den dort untergebrachten Schülern und Bediensteten zur Verfügung stehen. Bezieht man diese Zahl auf die in Österreich lebende Bevölkerung (Wohnbevölkerung gemäß Volkszählung 2001: 8,032.857 Einwohner) so sind für ca. 26 Prozent der Bevölkerung Schutzräume baulich vorhanden. Da die Schutzraumverordnungen in den einzelnen Bundesländern jedoch nicht einen funktionsfähigen fertigen Schutzraum vorschreiben, sondern meist nur die baulichen Vorkehrungen für einen später fertig zu stellenden Schutzraum verlangen, ist ein Großteil der ausgewiesenen Schutzraumplätze derzeit nicht voll einsetzbar. Realistischerweise muss daher davon ausgegangen werden, dass in Österreich für etwa 3 Prozent der Bevölkerung sofort voll einsetzbare Schutzräume bereitstehen, für weitere 23 Prozent die baulichen Vorkehrungen für einen Schutzraum vorhanden sind. Eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Schutzraumplätzen wird bei gleichbleibender Schutzraumbautätigkeit noch Jahrzehnte erfordern. Großschutzräume, etwa in vorhandenen Stollen, Garagen etc., könnten dieses Schutzraumdefizit zwar verringern, in der Praxis erscheint jedoch ein Konzept, das einen mehrtägigen Aufenthalt einer großen Menschenmenge einkalkuliert, nur schwer durchführbar. Dies ist vor allem bei Katastrophen der Fall, die ihre Ursachen in der Industriegesellschaft haben und bei denen die Vorwarnzeiten naturgemäß sehr kurz sind. Untersuchungen haben gezeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen auch in Wohnungen gute Schutzmöglichkeiten vor radioaktiven und chemischen Schadstoffen gibt. Je nach der Bauweise sind Reduktionen auf 1/5 bis 1/20 und mehr möglich. Eine massive Bauweise und wenig Fenster verringern die externe Strahlung auf etwa 1/80. Wenn Sie Ihre Wohnung als Schutzbereich gegen radioaktive Strahlung nützen wollen, sollten Sie jetzt schon einige Vorbereitungsarbeiten treffen. Der Umfang der Maßnahmen hängt davon ab, wie gut Sie sich vor einem eventuellen Kernkraftwerksunfall schützen wollen. Schutzkonzept im Wandel der Zeit Das bisherige Schutzkonzept wurde Anfang der 60er Jahre für das Ziel entwickelt, Schutzräume für die Bevölkerung zu errichten, die vor den Auswirkungen von Kriegshandlungen, in deren Verlauf auch Kernwaffen zum Einsatz kommen können, schützen. Durch die bei einem zivilen Störfall stark reduzierten Belastungen und verschobenen Relationen verliert dieser unmittelbare Schutz weitgehend an Bedeutung, während das Bestreben, einen Störfall ohne starke Beeinträchtigung des natürlichen Lebenslaufes zu überdauern, in den Vordergrund tritt. Wird "nur" ein Störfall in einem grenznahen Kernkraftwerk als Bedrohung gesehen, so wird auch eine Reduzierung des baulichen Aufwandes (Teilschutz, Sicherheitswohnung) möglich. Das soll aber nicht heißen, dass die bisher errichteten Schutzräume schlecht oder gar falsch sind. Sie sind natürlich auch als Sicherheitsraum bestens geeignet, da ihr Schutzumfang auch bei einem extremen Kernkraftwerksunfall über dem Schutzumfang, den die Sicherheitswohnung bieten kann, liegt. Konkret werden folgende Schutzmöglichkeiten unterschieden:
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