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Zivilschutz - ULV |
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Die Umfassende
Landesverteidigung als österreichisches Sicherheitssystem
Zur Hervorhebung ihres Stellenwerts wurde die Umfassende Landesverteidigung im
Artikel 9a der österreichischen Bundesverfassung verankert.
- Art. 9a (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe
ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des
Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der
immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und
ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen
Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen.
- (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die
zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
Militärische Landesverteidigung Zweck des
Bundesheeres
Laut § 2 des Wehrgesetzes ist das Bundesheer bestimmt:
- zur militärischen Landesverteidigung,
- auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der
verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen
Freiheiten der Einwohner und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren
überhaupt,
- zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen
Umfangs sowie
- zur Hilfeleistung im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen oder der Liga
der Rotkreuz-Gesellschaften.
Geistige Landesverteidigung:
Die geistige Landesverteidigung hat vorzusorgen, dass die Bevölkerung
- im Falle einer internationalen Spannung und Konfliktgefahr (sogenannter Krisenfall) der
nervlichen Anspannung eines solchen Zustandes standhält und allenfalls erforderliche
Verbrauchseinschränkungen mit Verständnis trägt;
- im Falle eines Krieges in der Nachbarschaft (sogenannter Neutralitätsfall) den
vermehrten Belastungen eines solchen Zustandes gewachsen bleibt und kein Zweifel darüber
gelassen wird, dass jeder Angriff auf den geschlossenen Widerstand der Bevölkerung unter
Aufbietung aller Kräfte stoßen würde;
- im Falle eines militärischen Angriffes auf Österreich (sogenannter Verteidigungsfall)
ihren Wehrwillen angesichts von Kampfhandlungen im eigenen Lande erhält und bekundet, der
politischen und militärischen Führung volles Vertrauen entgegenbringt und deren
Maßnahmen unterstützt.
Zivile Landesverteidigung:
Die zivile Landesverteidigung umfasst drei große Aufgabengebiete.
- den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Kulturgüterschutz),
- die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Innern,
- die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Behörden.
Wirtschaftliche Landesverteidigung:
Die wirtschaftliche Landesverteidigung hat die Aufgabe,
- Vorsorgen und Maßnahmen gegen krisen- und kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft
durchzuführen und die Versorgung der Bevölkerung unter derartigen Verhältnissen
sicherzustellen.
 
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