Schutzbekleidung
Bei bestimmten Katastrophen kann der ungeschützte Aufenthalt im Freien ein Risiko bedeuten. Es ist aber unter Umständen für einzelne Personen notwendig, den geschützten Bereich der Wohnung für unaufschiebbare Tätigkeiten zu verlassen. Wie z.B. Landwirte, die Tiere versorgen müssen. In so einer Situation (auch wenn es nur wenige Schritte über den Hof sind) ist unbedingt schützende Kleidung anzulegen! Damit ein ausreichender Schutz durch diese Bekleidung erreicht werden kann, muss sie möglichst staubdicht und leicht zu reinigen sein.
Beispiel für eine Behelfsschutzkleidung
- Kopfbedeckung (möglichst wasserdicht)
- Regenmantel oder Einwegschutzanzug.
- Handschuhe
- Feinstaubmaske oder Halbmaske mit Partikelfilter. Wenn die Gefahr besteht, dass schädliche gasförmige Stoffe vorhanden sind, muss eine Maske mit Aktivkohlefilter verwendet werden. Solche Masken werden z.B. in der Landwirtschaft bei Arbeiten mit "organischen Stäuben" (Heu, Stroh, Futtergetreide etc.) verwendet.
- Gummistiefel
Bei Rückkehr in das Haus darauf achten, dass keine Verunreinigung des Aufenthaltsbereiches durch schädliche Stoffe erfolgt. Eventuell Schutzbekleidung und Stiefel im Vorraum ausziehen und unter der Brause gründlich reinigen.