Interventionsverordnung
Laut Interventionsverordnung (IntV) vom 26.6.2007 werden radiologische Notstandssituationen in vier Phasen unterteilt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie beim Lebensministerium unter Interventionsverordnung.
Vorwarnphase
Die Vorwarnphase beginnt mit dem Eintreten oder Bekanntwerden einer radiologischen Notstandssituation
und endet, sobald die radioaktive Kontaminierung des betrachteten Gebietes beginnt.
Kontaminierungsphase
Die Kontaminierungsphase umfasst den Zeitraum der Ausbreitungs- und Ablagerungsvorgänge der radioaktiven
Stoffe im betrachteten Gebiet.
Zwischenphase
Die Zwischenphase beginnt mit dem Ende der Kontaminierungsphase und dauert an, bis die radiologische
Situation im Wesentlichen erfasst ist und Sofortmaßnahmen nicht mehr erforderlich sind.
Spätphase
Die Spätphase folgt auf die Zwischenphase und dauert bis zur Wiederherstellung von normalen Lebensbedingungen
in dem betrachteten Gebiet an.