Sichere Verwendung von Flüssiggas
Flüssiggas, bekannt als Propan, Butan u.ä., wird in vielen Betrieben und privaten Haushalten zur Energie- und Wärmeerzeugung herangezogen.
Ob man nun damit heizt oder kocht - für die gefahrlose Lagerung und die Verwendung von Flüssiggas gibt es ein paar wichtige Sicherheitshinweise, die man unbedingt beachten sollte.
Gefahren erkennen
- Flüssiggas ist brennbar, nicht sichtbar und beinahe geruchlos.
- In Verbindung mit Luft bildet sich ein hochexplosives Gemisch - bei unbemerktem Gasaustritt besteht daher größte Gefahr.
- Flüssiggas ist schwerer als Luft und breitet sich daher bei Austritt in Bodennähe weiter in tiefer liegende Räume aus.
Bei der Lagerung zu beachten
- Im Keller hat Flüssiggas absolut nichts verloren - es darf in Kellerräumen weder gelagert noch verwendet werden. Weiters ist die Lagerung in Stiegenhäusern, Gängen, Garagen, Scheunen udgl. untersagt:
- Gasflaschen bis 15 kg dürfen in einer Wohnung oder einem Betriebsraum aufbewahrt werden (Verwendung darf nur in diesem Raum erfolgen).
- Flüssiggasflaschen mit mehr als 15 kg Inhalt sind außerhalb des Gebäudes zu lagern. Auf Schutz gegen Sonnenbestrahlung (Lagerschrank) sowie Kennzeichnung und Absicherung einer Schutzzone von 5 - 10 m ist zu achten.
Besondere Sicherheitshinweise
- Flüssiggasleitungen und -anlagen nur von sachkundigen Betrieben installieren lassen (Dichtheitsprüfung alle 5 Jahre).
- Nur Gasgeräte mit Zündsicherung verwenden. Bei Schläuchen und Armaturen auf spezielle Kennzeichnung achten. Auf "Selbstbauprodukte" unbedingt verzichten.
- Nachdem bei der Verbrennung sehr viel Sauerstoff verbraucht wird,- ist für ausreichende Frischluftzufuhr zu sorgen (Achtung bei dicht schließenden Fenstern und Türen).
- Beim Flaschenwechsel die Dichtheit des Anschlusses überprüfen (Prüfspray, Seifenwasser).
- Handfeuerlöscher mit 6 kg Löschpulver muss vorhanden sein.
- Unbedingt die auf den Behältern angebrachten Sicherheitshinweise beachten!
Verhalten bei Gasaustritt und im Brandfall
- Zündquellen vermeiden / Absperrventile schließen
- Feuerwehr verständigen (Notruf 122) / Behälter kühlen
Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Ihre Gaslieferfirma, Ihr Gasinstallateur oder Ihre Feuerwehr zur Verfügung.