Kennzeichnung von Chemikalien
Alte Gefahren - Neue Zeichen (pdf)
In Österreich wird durch das Chemikaliengesetz Kennzeichnung, Haftung und Umgang mit gefährlichen Chemikalien geregelt. Der Hersteller ist zur Kennzeichnung verpflichtet. Stoffe, die nach dem Chemikaliengesetz gekennzeichnet sind, sind keine grundsätzlich verbotenen Produkte. Jedoch ist ein sorgsamer Umgang und Gebrauch ein Beitrag zu persönlichen Sicherheit.
Die Gefahren, die von Haushaltschemikalien ausgehen, sind in Risiko- und Sicherheitshinweisen festgelegt.
Kennzeichnung wenn gewerblich genutzt:
- Name des gefährlichen Stoffs (Zubereitung: %-Angabe des Giftstoffes)
- Name (Firma) und Sitz des Herstellers/Importeur
- Gefahrensymbol und Bezeichnung der Gefahr
- Standardaufschrift mit Gefahrenhinweisen
- Standardaufschrift mit Verwendungshinweisen
- Hinweise mit Gegenmaßnahmen im Unglücksfall
- Hinweise zur schadlosen Beseitigung
Kennzeichnung wenn nicht gewerblich genutzt:
- Gebrauchsanweisung
- Dosierungsvorschrift (bei Platzmangel als Beipackzettel)
GHS-Kennzeichnung
GHS - Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals - ist ein weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. In den folgenden Abbildungen sehen Sie die gefährlichen Eigenschaften von Chemikalien nach dem Chemikalienrecht.