Warnung der Bevölkerung bei Störfällen
Bei kleineren und örtlich sehr begrenzten Unfällen, wie es auch Transportunfälle oder Unfälle in Industrieanlagen sein können, kann diese Warnung und Information auf mehrere Arten erfolgen:
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Sirenensignal durch firmeneigene Sirenen
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Sirenensignal durch Feuerwehrsirenen
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Lautsprecherdurchsagen durch die verursachende Firma
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Lautsprecherdurchsagen durch Feuerwehr oder Polizei.
Gerade bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen ist ein sofortiges Handeln der betroffenen Bevölkerung unbedingt erforderlich, da bereits der Vorgang von der Unfallfeststellung, über die Unfallmeldung bis zur Auslösung der Warnung und Alarmierung eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Wenn sie daher einen solchen Unfall sehen oder hören, bzw. Gerüche wahrnehmen, die einen solchen Unfall vermuten lassen, warten sie nicht auf die Alarmauslösung sondern ergreifen sie sofort ihre persönlichen Schutzmaßnahmen. Dies gilt umso mehr, wenn sie in der Nähe gefährlicher Betriebe oder von Hauptverkehrsverbindungen wohnen.