Die umfassende Landesverteidigung
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Die Umfassende Landesverteidigung wurde im Artikel 9a der österreichischen Bundesverfassung verankert.
Art. 9a (1) Österreich bekennt sich zur umfassenden Landesverteidigung. Ihre Aufgabe ist es, die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität. Hiebei sind auch die verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit sowie die demokratischen Freiheiten der Einwohner vor gewaltsamen Angriffen von außen zu schützen und zu verteidigen. (2) Zur umfassenden Landesverteidigung gehören die militärische, die geistige, die zivile und die wirtschaftliche Landesverteidigung.
Militärische Landesverteidigung – Zweck des Bundesheeres
Laut § 2 des Wehrgesetzes ist das Bundesheer bestimmt:
- zur militärischen Landesverteidigung,
- auch über den Bereich der militärischen Landesverteidigung hinaus zum Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihrer Handlungsfähigkeit sowie der demokratischen Freiheiten der Einwohner und zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt,
- zur Hilfeleistung bei Elementarereignissen und Unglücksfällen außergewöhnlichen Umfangs sowie
- zur Hilfeleistung im Ausland auf Ersuchen internationaler Organisationen oder der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften.
Geistige Landesverteidigung
Die geistige Landesverteidigung hat vorzusorgen, dass die Bevölkerung
- im Falle einer internationalen Spannung und Konfliktgefahr (sogenannter Krisenfall) der nervlichen Anspannung eines solchen Zustandes standhält und allenfalls erforderliche Verbrauchseinschränkungen mit Verständnis trägt;
- im Falle eines Krieges in der Nachbarschaft (sogenannter Neutralitätsfall) den vermehrten Belastungen eines solchen Zustandes gewachsen bleibt und kein Zweifel darüber gelassen wird, dass jeder Angriff auf den geschlossenen Widerstand der Bevölkerung unter Aufbietung aller Kräfte stoßen würde;
- im Falle eines militärischen Angriffes auf Österreich (sogenannter Verteidigungsfall) ihren Wehrwillen angesichts von Kampfhandlungen im eigenen Lande erhält und bekundet, der politischen und militärischen Führung volles Vertrauen entgegenbringt und deren Maßnahmen unterstützt.
Zivile Landesverteidigung
Die zivile Landesverteidigung umfasst drei große Aufgabengebiete.
- den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Kulturgüterschutz),
- die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Innern,
- die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Behörden.
Wirtschaftliche Landesverteidigung
Die wirtschaftliche Landesverteidigung hat die Aufgabe, Vorsorgen und Maßnahmen gegen krisen- und kriegsbedingte Störungen der Wirtschaft durchzuführen und die Versorgung der Bevölkerung unter derartigen Verhältnissen sicherzustellen.