Katastrophenschutzplanung
In Niederösterreich wird unter Katastrophenschutzmanagement folgendes verstanden:
Das organisatorische Zusammenwirken in einem zeitlich abgestimmten Rahmen von
- Behörden (Bund, Länder, Gemeinden, Sachverständige, Exekutive, Militär)
- Organisationen (Feuerwehr, Rettungsdienste, karitativen Org., sonstige Hilfsdienste.)
- Wirtschaft
- Wissenschaft
- Privatpersonen um die drohende oder bereits eingetretene Schädigungen von
- Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten
zu verhindern/minimieren/bewältigen.
Das intensive Zusammenwirken der genannten Bereiche in allen Phasen eines zeitgemäßen Katastrophenschutzmanagementsystems ist der Garant für eine funktionierende Krisen- und Katastrophenbewältigung.
So zählen zu den Kernbereichen des Katastrophemanagements die gemeinsame Durchführung von Risikoanalysen, die Erstellung von Katastrophenschutzplänen, sowie die Schulung und Übung dieser.
In der niederösterreichischen Richtlinie „Aufstellung der Katastrophenschutzpläne für Gemeindegebiete, Verwaltungsbezirke und für das Landesgebiet“ sind bereits Gefahren bzw. Szenarien für die Risikoanalyse vorgegeben.
- Hochwasser
- Unfälle mit gefährlichen Stoffen
- Gefahrengeneigte Betriebe
- Besondere Gefahrenstellen für den Verkehr (z.B. Tunnelstrecken, Engstellen)
- Lawinen
- Schneeverwehungen
- Glatteis
- Windwurf
- Flutwellen
- Radioaktive Verunreinigung der Umwelt (Unfall in einem AKW)
Die oben angeführten Szenarien sind keine vollständige Auflistung und wurden durch einen im Jahr 2004 von der Landesamtsdirektorenkonferenz akkordierten Gefahrenkatalog ergänzt. Somit kann ein Großteil der in NÖ vorkommenden Gefahren abgedeckt werden.