NÖZSV Homepage - Ältere Beiträge - Laserpointer Zur HomepageÄltere BeiträgeInformation über diese Homepage

Sie erfreuen sich großer Beliebtheit. Nicht nur bei den Erwachsenen, sondern vor allem auch bei Kindern und Jugendlichen. Die Rede ist vom neuesten Modeartikel, dem Laserpointer. Diese Laserpointer produzieren einen scharf gebündelten roten Strahl. Ein solches Gerät wurde zunächst in erster Linie von Vortragenden für den Unterricht im Lehrsaal, wie ein Zeigestab, verwendet. Es war relativ teuer und wurde daher nur professionell eingesetzt.

Nun werden solche Laser jedoch auch in Form eines Schlüsselanhängers, relativ preisgünstig, angeboten - und entwickeln sich immer mehr zu einem Verkaufsschlager. Da diese Laserpointer ein Ziel bis zu einer Entfernung von sechshundert Metern bestrahlen, ist die leichtfertige Anwendung nicht ungefährlich. Wenn es auch zu keinen bleibenden Augenschäden kommt, tritt doch eine vorübergehende Blendung ein. Wird zum Beispiel ein Autofahrer von einem Laserpointer geblendet, kann es zu Folgeschäden kommen, wenn durch eine falsche Reaktion ein Unfall verursacht wird.

Für alle Lasergeräte gibt es internationale Normen. Es wurden Sicherheitsklassen festgelegt. Warnschilder, die auf den Produkten aufgeklebt oder der Ware beigelegt sein müssen, dienen der Information des Konsumenten. Klasse 1 gilt z. B. als unbedenklich, während bei Lasern der Klasse 4 bereits diffus reflektiertes Licht gefährlich ist. Laserpointer sollten den Grenzwert mit einem Milliwatt für Klasse 2-Laser nicht überschreiten. Augenschäden in diesem Bereich sind nur dann möglich, wenn jemand absichtlich den Lidschlussreflex unterdrückt und mehrere Sekunden in den Laser blickt. Für Kinder, die dies aus Neugier und Unkenntnis durchaus tun, eine gefährliche Sache.

Darüber hinaus wurde festgestellt, und das ist bedenklich, dass die Angaben auf etlichen Laserpointern nicht korrekt sind. Einem Bericht der staatlich akkreditierten Prüfstelle für Lasersicherheit im Forschungszentrum Seibersdorf, das im Auftrag des Bundeskanzleramtes zehn Laserpointer von verschiedenen Herstellern überprüfte, ist zu entnehmen, dass die Hälfte falsch klassifiziert war. Obwohl es sich um Laser der Klasse 3B handelte, waren sie der Klasse 2 oder 3A zugeordnet.

Die Experten aus Seibersdorf weisen daher völlig zu recht darauf hin, dass Laserpointer als Kinderspielzeug nicht geeignet sind.


Ältere Beiträge

Startseite [Frames | Ohne Frames]

e-Mail [noezsv@noezsv.at]

Impressum und
Telefon und Fax Nr.

Homepage  [Suchfunktion]