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Sie erfreuen sich großer Beliebtheit. Nicht nur bei den Erwachsenen, sondern vor allem
auch bei Kindern und Jugendlichen. Die Rede ist vom neuesten Modeartikel, dem
Laserpointer. Diese Laserpointer produzieren einen scharf gebündelten roten Strahl. Ein
solches Gerät wurde zunächst in erster Linie von Vortragenden für den Unterricht im
Lehrsaal, wie ein Zeigestab, verwendet. Es war relativ teuer und wurde daher nur
professionell eingesetzt.
Nun werden solche Laser jedoch auch in Form eines Schlüsselanhängers, relativ
preisgünstig, angeboten - und entwickeln sich immer mehr zu einem
Verkaufsschlager. Da
diese Laserpointer ein Ziel bis zu einer Entfernung von sechshundert Metern bestrahlen,
ist die leichtfertige Anwendung nicht ungefährlich. Wenn es auch zu keinen bleibenden
Augenschäden kommt, tritt doch eine vorübergehende Blendung ein. Wird zum Beispiel ein
Autofahrer von einem Laserpointer geblendet, kann es zu Folgeschäden kommen, wenn durch
eine falsche Reaktion ein Unfall verursacht wird.
Für alle Lasergeräte gibt es internationale Normen. Es wurden Sicherheitsklassen
festgelegt. Warnschilder, die auf den Produkten aufgeklebt oder der Ware beigelegt sein
müssen, dienen der Information des Konsumenten. Klasse 1 gilt z. B. als unbedenklich,
während bei Lasern der Klasse 4 bereits diffus reflektiertes Licht gefährlich ist.
Laserpointer sollten den Grenzwert mit einem Milliwatt für Klasse 2-Laser nicht
überschreiten. Augenschäden in diesem Bereich sind nur dann möglich, wenn jemand
absichtlich den Lidschlussreflex unterdrückt und mehrere Sekunden in den Laser blickt.
Für Kinder, die dies aus Neugier und Unkenntnis durchaus tun, eine gefährliche Sache.
Darüber hinaus wurde festgestellt, und das ist bedenklich, dass die Angaben auf
etlichen Laserpointern nicht korrekt sind. Einem Bericht der staatlich akkreditierten
Prüfstelle für Lasersicherheit im Forschungszentrum Seibersdorf, das im Auftrag des
Bundeskanzleramtes zehn Laserpointer von verschiedenen Herstellern überprüfte, ist zu
entnehmen, dass die Hälfte falsch klassifiziert war. Obwohl es sich um Laser der Klasse
3B handelte, waren sie der Klasse 2 oder 3A zugeordnet.
Die Experten aus Seibersdorf weisen daher völlig zu recht darauf hin, dass Laserpointer als Kinderspielzeug nicht geeignet sind.
 
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